Brandschutzbeauftragter
Durch gezielte Betreuung im Rahmen der Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten unterstützen wir Sie, Ihr Objekt und Ihre Mitarbeitenden mit einem umfassenden Betreuungspaket:
Durchführen der Leistungen des Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003 und vfdb-Richtlinie 12-09/01
Brandschutzbegehungen
- Durchführen von regelmäßigen Brandschutzbegehungen inkl. Dokumentation.
- Durchführen von Nachkontrollen und Sonderbegehungen.
- Begleiten von Behörden bei Gefahrenverhütungsbegehungen.
Schulungen und Unterweisungen
- Unterweisen von Mitarbeitenden in die Brandschutzordnung.
- Unterweisen von Evakuierungshelfern.
- Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß ASR A2.2 inkl. Feuerlöschübung.
Übungen und Trainings
- Durchführen von Feuerlöschübung für alle Mitarbeitenden.
- Planen, Durchführen und Auswerten von Evakuierungsübungen.
- Planen, Durchführen und Auswerten von-Einsatzübungen mit der zuständigen Feuerwehr.
Auswertungen
- Erstellen und Aktualisieren der Brandschutzordnung Teil A-C gemäß DIN 14096.
- Flächenberechnung zur Bereitstellung von Feuerlöschern.
- Mangelverfolgung von behördlichen Prüfberichten.